Im Aufklappmenü finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldung, generellen Vorbereitung, den anfallenden Kosten, Gebühren und Abgaben, zur Öffentlichkeitsarbeit sowie eine Checkliste zur Betreuung der Künstler*innen. Bitte lesen Sie die Informationen vollständig durch, bevor Sie die Anmeldung zu den diesjährigen KJBW vornehmen.
Termine KJBW
ab 25. April 2025 Anmeldestart über das Wunschformular
30. Mai 2025 Anmeldeschluss für die Kinder- und Jugendbuchwochen
ab 7. Juli 2025 Bekanntgabe der Lesereisen
10.11.2025 - 21.11.2025 Lesereisen der Kinder- und Jugendbuchwochen
Künstler*innenverzeichnis
Sie haben die Möglichkeit das Künstler*innenverzeichnis zu durchsuchen, die Programme nach Gruppengröße und Altersstufen zu filtern und das Verzeichnis als PDF herunterzuladen. Bitte beachten Sie: Dieses darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wichtige Eckdaten der Veranstaltungen, wie Zielgruppe, Dauer und Honorarkosten, finden Sie auf einen Blick. Honorare und Kontaktdaten sind nach Login mit Ihrem Bibliotheks-Account intern einsehbar.
Anmeldung
Bitte tragen Sie Ihre Veranstaltungswünsche spätestens bis zum 30. Mai im Wunschformular ein. Später eingegangene Meldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Geben Sie neben jedem Wunsch unbedingt auch einen Ersatzwunsch an. Diese wiegen gleich bzw. werden gleichbehandelt.
Bitte geben Sie immer ein Alternativdatum an. Tragen Sie gar nichts ein, bleibt beispielsweise bei den Daten beliebig stehen. In diesem Falle müssen wir davon ausgehen, dass für Sie auch jeder andere Termin möglich wäre.
Speichern Sie Ihre Wunsch-Angaben unbedingt als PDF über den Button „PDF generieren“ ab. Dieser erscheint, sobald Sie Ihre Wünsche angefragt haben, über der Wunsch-Übersicht. So haben Sie Ihre Angaben auch noch einmal schriftlich. Die Wünsche werden auch als E-Mail an die jeweilige Bibliothek verschickt.
Lesereisen
Die Bekanntgabe der Lesereisendaten erfolgt aller Voraussicht nach ab 07. Juli – in jedem Fall vor den Sommerferien.
Die Kontaktdaten der Künstler*innen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bitte achten Sie darauf, mit den Daten vertraulich nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzugehen.
Honorar- & Übernachtungskosten
Die veranstaltenden Bibliotheken der Kinder- und Jugendbuchwochen übernehmen alle Honorar- und Übernachtungskosten. Bitte klären Sie vorab noch einmal Honorarsätze, Übernachtungsdetails und vertragliche Regelungen mit den Künstler*innen, um Missverständnisse zu vermeiden. In der Regel erfolgt eine Übernachtung vom Vortag (Anreisetag) auf den Lesungstag.
Eine finanzielle Beteiligung der Schulen oder Klassen ist mittlerweile die Regel, sie senkt die eigenen Kosten und erhöht das Interesse an der Veranstaltung. Stimmen Sie das konkrete Verfahren bitte rechtzeitig mit Ihren Partner*innen vor Ort ab.
Die Fahrtkosten aller Autor*innen und Künstler*innen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchwochen bei Ihnen zu Gast sind, übernimmt Bibliotheken SH aus Landesmitteln. Die Abrechnung erfolgt zentral und direkt mit den jeweiligen Künstler*innen.
Im Künstler*innenverzeichnis sind nach Login mit Ihrem Bibliotheks-Account im internen Bereich die jeweils geltenden Honorare der Künstler*innen inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die Angaben beziehen sich auf Veranstaltungen am selben Ort und Tag.
Bitte klären Sie unbedingt im Vorfeld, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ggf. Ausfallhonorare gezahlt werden. Alle Angaben zu Honoraren und Kosten sind ohne Gewähr.
Gebühren & Abgaben
Künstlersozialkasse (KSK)
Bitte beachten Sie, dass Abgaben zur Künstlersozialabgabe von den veranstaltenden Bibliotheken bzw. deren Träger zu entrichten sind. Schicken Sie bitte unaufgefordert bis Ende März des Folgejahres den Nachweis (z.B. durch Kopie des Meldebogens o.ä.) direkt an die Künstlersozialkasse.
Künstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven
Tel.: 04421/9734051500
www.kuenstlersozialkasse.de
GEMA
Musikveranstaltungen müssen im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Jede Veranstaltung muss einzeln angemeldet und abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass es einen Pauschalvertrag mit vielen Städten und Gemeinden gibt, den Sie gegebenenfalls nutzen können. Viele Musiker*innen melden ihre Veranstaltungen am Jahresende an die GEMA, die sich dann an die Bibliothek wendet, wenn ihr keine Meldung vorliegt. Die Höhe der Abgabe richtet sich u.a. nach der Raumgröße und der möglichen Zuhörer*innenzahl.
GEMA, Schierenberg 66, 20148 Hamburg
www.gema.de
VG Wort
An die VG Wort sind nur Abgaben zu zahlen, wenn nicht die Autor*innen selbst, sondern andere Personen aus deren Werken lesen.
VG Wort, Goethestr.49, 80336 München
www.vgwort.de
Veranstaltungsausfall
Aus haushaltstechnischen Gründen können kurzfristig abgesagte Veranstaltungen der Kinder- und Jugendbuchwochen nur mit Landeszuschüssen nachgeholt werden, wenn der Nachholtermin im Jahr der ursprünglich geplanten Veranstaltung liegt.
Kann die Veranstaltung erst im darauffolgenden Jahr (außerhalb der Kinder- und Jugendbuchwochen) stattfinden, müssen die jeweiligen Veranstaltenden sämtliche Kosten (Honorar-, Übernachtungs- und Reisekosten) leider selbst tragen.
Vergewissern Sie sich deshalb bitte immer vorab, ob die Künstler*innen einen Ausweichtermin im Dezember anbieten können. Oder vereinbaren Sie mit ihnen eine Regelung für den Fall eines kurzfristigen Veranstaltungsausfalles, z.B. ein Nachholtermin im darauffolgenden Jahr zu Sonderkonditionen.
Bitte beachten Sie: Bibliotheken SH haftet nicht für den Ausfall von Veranstaltungen. Bitte treffen Sie aus eigenem Interesse als Veranstaltende vorab entsprechende vertragliche Absprachen mit den Künstler*innen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchwochen bei Ihnen zu Gast sein werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Medien sollten vorab über Ihr Programm informiert werden, auch wenn es sich um geschlossene Veranstaltungen mit Schulklassen oder Kindergartengruppen handelt.
Bitte nennen Sie stets Ihre Kooperationspartner*innen und die Unterstützung durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Schirmherrin der Kinder- und Jugendbuchwochen ist seit 2022 Landtagspräsidentin Kristina Herbst.
Eine allgemeine Pressemitteilung, die Sie als Grundlage für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden können, steht rechtzeitig für Sie zum Download auf der Bibliotheken SH Webseite zur Verfügung.
Veranstaltungsberichte
Bitte nutzen Sie nach den Veranstaltungen jeweils das Online-Formular für Veranstaltungsberichte, um von den Lesungen zu berichten. Dieses wird zu Beginn der KJBW freigeschaltet. Das Formular ist erst nach Login einsehbar. Bitte reichen Sie pro Veranstaltung einen Bericht ein.
Senden Sie mir zudem gerne auch Kopien der Presseberichte über die Kinder- und Jugendbuchwochen bei Ihnen vor Ort zur Dokumentation und Auswertung der KJBW zu.
Checkliste
1. Kontaktaufnahme seitens der betreuenden Kolleg*innen spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn – am besten in schriftlicher Form per E-Mail. Im Vorfeld ist bei den Künstler*innen zu erfragen, ob sie allein oder in Begleitung reisen. Davon abhängig ist die Buchung der Hotelzimmer (Einzel- oder Doppelzimmer).
2. Den Künstler*innen sind die Kontaktdaten der vor Ort betreuenden Kolleg*innen mitzuteilen: Name, Telefonnummer (Handynummer), E-Mail.
3. Falls erforderlich, ist die Buchung der Unterkunft vorzunehmen. Zu beachten sind Termine im städtischen Einzugsbereich wie Messen, und andere Großveranstaltungen, deshalb empfiehlt sich eine Hotelbuchung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bitte stellen Sie auch sicher, dass die Künstler*innen auch nach ggf. später und langer Anreise eine warme Mahlzeit im/am Hotel zu sich nehmen können.
4. a) Den Künstler*innen muss der Veranstaltungsort, der Beginn der Veranstaltungen (Uhrzeit), bei Veranstaltungen mit Kindern oder Schulklassen die Altersgruppe (Klasse bzw. Alter der Kinder) und die Größe der Klasse oder Gruppe mitgeteilt werden.
b) Im Vorhinein sollte mit den Künstler*innen das genaue Programm/das zu lesende Buch abgesprochen werden.
c) Folgende Informationen sollten den Künstler*innen im Vorhinein außerdem mitgeteilt werden: die Adresse der Unterkunft (mit Karte/Wegbeschreibung); der Veranstaltungsort (mit Karte/Wegbeschreibung); der Weg vom Hotel zum Veranstaltungsort (Bibliothek/Schule).
5. Es kann hilfreich sein, bei einem Kontakt per E-Mail eine Lesebestätigung für das eigene E-Mail-Konto einzurichten. So wird man bei ca. 90% der E-Mails benachrichtigt, ob und wann die Künstler*innen die E-Mails gelesen haben.
6. Künstler*innen, die nicht mit dem eigenen Auto anreisen, werden rechtzeitig vom Bahnhof/der Bushaltestelle/dem Hotel abgeholt und zum Veranstaltungsort gebracht. Die Ankunfts- und Abfahrtzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel bzw. die Abholzeit wurden im Vorhinein per E-Mail oder Telefon erfragt.
7. Getränke und ein Imbiss sollten vor Ort bereitstehen, dabei ist zu erfragen, ob auf besondere Ernährungsgewohnheiten und -einschränkungen Rücksicht genommen werden muss.